Freistellung für Schüler*innen

Wir fordern:

Freistellung für Schüler*innen auch für die Teilnahme an Jugendbildungsmaßnahmen.

Aktueller Sachstand:

Pfadfinder*innen sind international. Die weltweite Pfadfinderbewegung umfasst mehr als 41 Millionen Kinder und Jugendliche aus 216 Ländern. Durch internationale Jugendbegegnungen tragen die Pfadfinder*innen weltweit zu Völkerverständigung, Toleranz und Frieden bei.

Pfadfinder*innen sind überregional. Die Pfadfinderverbände erstrecken sich über mehrere Bundesländer bzw. das gesamte Bundesgebiet. Zur Pfadfinder-Tradition gehören auch Bundeslager, bei denen sich zum Teil mehrere tausend junge Menschen treffen und bei denen Pfadfindergruppen aus aller Welt zu Gast sind. Als Jugendverbände veranstalten wir diese Fahrten und Lager soweit es möglich ist innerhalb der Ferienzeiten.

Bei überregionalen wie auch internationalen Jugendbegegnungen leisten die jungen Menschen zudem gemeinnützige Arbeit und engagieren sich für Umwelt und Nachhaltigkeit.

Problemdarstellung:

Durch unterschiedliche Ferienzeiten ist es nicht möglich, nationale und internationale Aktionen und Lager für alle Teilnehmer*innen innerhalb der Ferienzeiten stattfinden zu lassen. Schülerinnen und Schüler, die sich als Teilnehmer*innen oder auch als Jugendleiter*innen bei diesen Veranstaltungen anmelden, erhalten oft keine Freistellung für die Teilnahme. Dies stellt aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeiternehmer*innen dar, die auf Grundlage des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes (JArbFG) bereits ab dem 16 Lebensjahr eine Freistellung erhalten. Bei einer Teilnahme ohne Leitungsfunktion kann – trotz dem wichtigen Bildungsaspekt – gar keine Freistellung beantragt werden.

Was muss passieren:

Das Bayerische Kultusministerium erkennt überregionale und internationale Jugendbegegnungen als wichtigen Baustein der Jugendbildung an. Schulleiter*innen werden dazu angehalten, die Teilnahme zu ermöglichen und die dadurch von den jungen Menschen erworbenen Kompetenzen für die Schulgemeinschaft nutzbar zu machen. Das Jugendfreistellungsgesetz muss auf Schüler*innen erweitert und auch auf die Teilnahme an Jugendbegegnungen mit Bildungscharakter anwendbar sein.